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Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen mit fragwürdigen Methoden?

Kürzlich war ich zum Kaffee eingeladen. Dabei wurde über das Internet und fragwürdige Praktiken gesprochen. Es fiel auch der Name Logistep und Schutt und Waetke im Zusammenhang mit massenhaften Abmahnungen.

Die Betroffenen versicherten mir glaubhaft, dass sie das Computerspiel, für welche der Abmahner eine saftige Gebühr einforderte, nie auf ihrem Rechner gehabt haben. Ich glaube das absolut, weil ich die Betroffenen schon lange kenne und weiß, dass sie nicht Unrechtes tun. Ich sagte, dass ich in diesem Falle überhaupt nichts unternehmen würde, zumal auf dem Schreiben stand, dass die Beweise erst vor Gericht präsentiert würden.

Wenn ich schuldlos ein solches Massenanschreiben mit Drohungen erhalte, würde ich das bestenfalls als Nötigung und Einschüchterungsversuch bezeichnen. Ich bin für die Bekämpfung der Raubkopierer – aber nicht mit solch unsicheren und fragwürdigen Methoden. Mich interessierten dann Beiträge aus glaubhaften Quellen im Web zu den genannten Namen und gab die oben genannten Begriffe in Suchmaschine ein. Es fanden sich weitere Stellen, die auf die fragwürdigen Praktiken hinweist: „Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei
Offensichtlich arbeitet die Software auch nicht zuverlässig: IP-Adressen, Uhrzeiten und andere Angaben wurden schon mal verwechselt. So steht es jedenfalls bei Heise:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/83511/from/rss09
Wenn ich sicher bin, dass ich keine Urheberrechte verletzt habe, werde ich in einem solchen Fall auf unberechtigte Abmahnungen nicht reagieren und erst vor Gericht aussagen. Die Kompetenz der Richter scheint in Deutschland gut zu sein. Es gibt keine Software, die fehlerfrei ist! Laufend gibt es Updates, Sicherheitspatches und ServicePacks. Die vorgelegten Beweismittel werden dann schon angemessen gewürdigt und im Zweifel verworfen werden.
In der Wikipedia habe ich folgendes gefunden: „Da Logistep seine Technik geheim hält und eine Offenlegung bzw. die Anerkennung dieses GUID vor Gericht noch aussteht, ist die Beweiskraft fraglich“
Da sollten schon andere Beweise präsentiert werden, die nicht verfälscht werden können, z.B. sicher gestellte Festplatten und Zeugen, die mit einer eidesstattlichen Versicherung den Ablauf der Tat belegen. Meinen Anwalt würde ich am Ende eines gewonnenen Verfahrens beauftragen, eine saftige Entschädigung für den mir entstandenen Ärger zu verlangen.