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Wahlkampf in der Blogosphäre

Der gewählte Titel ist auch der Titel eines Beitrages in Spiegel Online zum französischen Wahlkampf.

Mit derzeit 141 Blogs gibt es die “Sarkosphäre” des konservativen Bewerbers Nicolas Sarkozy.
Der “Ségosphäre” der Ségolène Royal werden mit 237 Weblogs zahlenmäßig mehr Blogger zugeordnet, was darauf schließen lässt, dass das Blogger-Herz allgemein etwas links der Mitte schlägt.
Der Grund für das große Interesse französischer Politiker an Blogs liegt an der Tatsache, dass es in Frankreich eine zahlenmäßig zehnfach größere Bloggergemeinde als in Deutschland gibt. Wir sind da wohl noch Entwicklungsland und es gibt nur wenige Politpräsenz in der Blogosphäre:

Der bekannteste SPD-Blogger hat schon eine große Leserschaft und einen Pagerank von 5/10 – aber wohl auch einigen Ärger mit lästigen Abmahnanwälten nach dem Slogan „Viel Feind viel Ehr“
Die CDU-Chefpodcasterin und Bundeskanzlerin hat laut dem Alexa-Ranking noch nicht die Besucherzahlen des SPD-Bloggers erreicht. Dafür hat sie aber offensichtlich ein größeres Budget und einen größeren Stab von fähigen Helfern für ihren Webauftritt.
Als strammer Wechselwähler und erfahrener IT-Trainer stehe ich natürlich für Schulungsanfragen aus allen politischen Lagern bereit, sofern sie nicht dem Links- oder Rechtsradikalen Spektrum zuzuordnen sind.

Wer die Blogs oder den Podcast im nächsten Wahlkampf einsetzen möchte, sollte schon jetzt mit dem Training und den Vorarbeiten beginnen. Der Heiligenberg-Blog hat ein viertel Jahr seit seiner Erscheinung benötigt, um den Page-Rank 3/10 zu erreichen. Jetzt wird er regelmäßig von ein paar hundert Lesern besucht.
Abhängig vom Vorkenntnisstand werde ich Interessenten aus allen demokratischen Parteien ein bis dreitägige Workshops vorschlagen, damit das nötige Know-how für das Bloggen und das Podcasten erworben werden kann.

PS: Wenn Sie die Wichtigkeit Ihrer oder irgend einer anderen Website aus der Sicht von Google betrachten wollen, geben Sie einfach Ihre URL in das Formular auf dieser Website ein und klicken danach auf “Page Rank anzeigen”.

2 Kommentare

  1. Mitten im Land der Dichter und Denker, am ICE-Bahnhof der Republik, entdeckte das Bundespresseamt ein provinzielles Tagesschau-Bild. Dieses Optiksignal war kein wahrer Kanzler, sondern nur die Liniendarstellung eines zeitlich begrenzten Kanzlers im Fernsehen eines Unionsbuergers. Auf der Grundlage des ungesetzlichen “Domainrechtes” liess ein Rechtkreativer der Bundesregierung eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Berlin gesetzlos abstempeln. Dem Unionsbuerger wurden 6 Monate Gefängnis für seine Internetdichtung versprochen. Ihm wurde verboten, sein unabhängiges kanzlerschroeder.de-Bild “reserviert und/oder konnektiert” zu halten. Gegen diesen undemokratische Beschluss wurde im Geist der Bürgerrechtsdeklaration widerstanden und zum Glück für die Republik wurde die Freiheit von Prozessanwalt.de mit den Buchstaben von Kant und der Vernunft von Pascal verteidigt. Nach einem juristischen Disput vertrugen sich sich die Parteien auf der Grundlage der Europäischen Charta der Grundrechten .

    LANDGERICHT BERLIN, 1.12.2003: UNIONSBUERGERLICHER VERGLEICH

    Das Bundespresseamt verspricht Wahlleiter.de, Unionsbuerger.de, Praesidentin.de, Stoiberkanzler.de und eine-frau-soll-kanzler-werden.de frei zu lassen. Der Unionsbuerger verspricht kanzlerschroeder.de aus seinem Werk zu radieren.

  2. Manche Kommentare muss man nicht verstehen …

Kommentare sind geschlossen.