Dass Neckermann schon einmal vom BGH wegen praktizierter Vorgehensweisen und merkwürdiger Klauseln gerügt wurde (Az. VIII ZR 382/04) können wir bei Heise nachlesen: https://www.heise.de/newsticker/meldung/67141
Wie Kunden durch irreführende und falsch formulierte Informationen geschädigt werden, habe ich jetzt selbst erfahren: Wir wurden am Ende unseres bei Neckermann gebuchten Herbsturlaubes nicht wie vereinbart am Hotel abgeholt, obwohl wir schon 10 Minuten vor dem genannten Zeitpunkt in der kühlen Oktobernacht vor dem Hotel warteten. Der Portier, der unser Taxi bestellte ist unser Zeuge.
Nach einer halben Stunde des Wartens in der Kälte stiegen wir in ein Taxi, um trotzdem noch den Flieger nach Paderborn zu erreichen. Die 38,50 Euro forderten wir von Neckermann zurück und erhielten dann nach 7 Wochen ein Schreiben, dass man schon 20 Minuten vor dem genannten Abholzeitpunkt zur Stelle sein müsse. Diese Information sollte angeblich irgendwo in der Informationsmappe stehen. Jedenfalls war sie für uns nicht auffindbar. Da stand neben Familie Rennert als Abholzeitpunkt 5:40 und nicht 5:20!
Wenn sich ein junger Anwalt mal in Sachen Verbraucherschutz an der Rechtsabteilung von Neckermann oder der Muttergesellschaft Thomas Cook AG versuchen will – wir haben dafür eine Rechtschutz-versicherung – kann er sich gern bei mir melden.
Ich fasse sowohl den Einleitungssatz der Sachbearbeiterin „Wir kommen zurück auf Ihr Schreiben und möchten uns zunächst für das uns bei der Buchung der Urlaubsreise von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen bedanken“ als blanken Zynismus auf – als auch die letzten Worte der Sachbearbeiterin Julia M. „Wir hoffen dennoch, Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu unseren … Gästen zählen zu dürfen.“ Es wird wohl eine naive und vergebliche Hoffnung beiben. Nach dieser Erfahrung der besonderen Art werde ich nie wieder bei Neckermann buchen! Welcher Kunde will schon ein 2. Mal vom gleichen Anbieter veralbert werden?