In den Medien wurde gerade von Abzockern aus Telefon Call-Centern berichtet. Günter Wallraff arbeitete auch mal wieder Undercover an den Brutstätten der Abzocke und der Ausbeutung. –Wie verkleidet es sich so, dass er bei den Recherchen nicht erkannt wird? 😉 In Sachen merkwürdig zu Stande gekommener Verträge bin ich auch um eine Erfahrung reicher:
Ein Verlag hatte einem Minderjährigen in meinem Umfeld eine angeblich im Internet mit einer Hotmail-Adresse getätigte Bestellung aufdrücken wollen. Hier meine etwas gekürzte Antwort auf das Mahnschreiben zur Rechnung für das angebliche Abbo: ___________________________
An VERLAG … Sehr geehrte Frau …, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Juni 2007. Leider gehen aus dem Schreiben keine weiteren Angaben hervor, aus der entnommen werden kann, von welcher IP-Adresse zu welchem Datum und zu welcher Uhrzeit das Probeabbo bestellt wurde. Bei den PCs in unserem Haushalt, an denen NAME BEKANNT (14 Jahre) Zugang hat, ist im Posteingang oder in den Log-Dateien nichts festzustellen, obwohl alle seine Mails seit dem Jahresanfang noch vorliegen. Zum fraglichen Abbo-Vorgang gibt es aber keine Mail, z.B. eine Widerrufsbelehrung ihres Verlages. Die zitierte Adresse bei Hotmail nutzt er mit seinen Klassenkammeraden in der Schule zum Chatten, so dass ich es für möglich halte, dass sich ein Klassenkamerad/IN einen Scherz erlaubt hat, zumal er sonst nie mit dem Namen „King“ arbeitet oder gearbeitet hat. Die E-Mail-Adresse und die Postadresse ist auch allen in der Schulklasse und bei vielen Bewohnern unseres Ortes bekannt. Nach Rücksprache mit einem befreundeten Anwalt, riet er mir im Falle eines Beharrens auf Zahlung des Betrages, die Familienrechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Es greift hier der Taschengeldparagraph 110 des BGB, welcher besagt, dass mit Minderjährigen keine Abzahlungsgeschäfte getätigt werden dürfen. Solche Geschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Es sei denn, es wurde bereits per Vorkasse gezahlt. Beides ist nicht geschehen.Ich bitte daher um eine kurze Rückantwort, ob Sie den Vorgang als erledigt betrachten.Mit freundlichen Gr… _________________________ Dieser Vorgang hat sich jetzt erledigt, die Rechnung wurde zurückgenommen – obwohl ich gern die Klage durchgezogen hätte.Fazit: Für alle Verträge sollte die eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben werden. Es sei denn, dass der Kunde sein Einverständnis mit dem Vertragsabschluß durch Zahlung per Vorkasse zu signalisiert.