Als ich heute auf dem Law-Blog den Beitrag über die Abmahnung des Elektronik-Vermarkters mit der säuischen Werbung las, habe ich mich doch sehr über deren Empfindlichkeiten gewundert.
Veralberungen der Säue sind Anwalts Liebling! Selbst wenn der Abgemahnte in einigen Punkten Grenzwerte erreicht oder geringfügig überschreitet, sollte man souveräner sein. Die diversen Royals der Welt dementieren keinen Schwachsinn, mit dem sie durch den Kakao gezogen werden. Dann sollte ein Unternehmen, deren Hauptwerbeträger (die Säue) für ihr lustvolles Suhlen im Schlamm bekannt sind, nicht auf Werbesaubermann machen, der ein paar Dreckspritzer zum klagen nutzt.
Wer sich selbst ein Bild über die fragliche Website machen möchte, kann ja media-bloed.de oder fettisch.de in seinem Browser eingeben.
Ich verlinke da ausnahmsweise nicht, weil ich keine Lust auf schwachsinnige Anwaltskorrespondenz habe. media-bloed.de und fettisch.de haben auf jeden Fall ihre Einschaltquote stark erhöht und erfreuen sich gesteigerter Aufmerksamkeit 😉
Ich habe an Silvester auch dezent gelästert, aber bei mir ist noch nichts vom fleißigen Abmahnanwalt eingetroffen 😉