Filesharing Programme sollten auf allen PCs, auf denen personenbezogene oder vertrauliche Daten gespeichert werden, grundsätzlich verboten sein. Der Arbeitgeber oder Dienstherr sollte bei jedem Neustart eines Rechners und auch zwischendurch eine Inventur der installierten Programme machen, damit keine Pannen wie bei der Polizei von Tokio passieren, wo über das Filesharing Programm eines jungen Polizisten volle Akteneinsicht in vertrauliches Material gewährt wurde.
Heise berichtet, dass Daten und Ermittlungsakten von 10.500 Personen zugänglich waren.
Wahrscheinlich hatte der Polizist keine bessere IT-Ausbildung als einige hessischen Polizisten, die auch schon mal versehentlich Akten an der falschen Stelle speicherten (mehr im Handelsblatt)
Ein Kommentar
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Filesharing wird zunehmend kriminalisiert. Neues von amerikanischen Unis: https://www.heise.de/newsticker/meldung/93147/from/atom10