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Flexstrom-Story, Teil 3: 2. Mahnung

“The show must go on”
Soeben erhielt ich die 2. Mahnung per Post. Wenn das Unternehmen beim Service genau so flott wäre, wie es beim Mahnen ist, wäre ich ein zufriedener Kunde geworden.
Lesen Sie meine Antwort und bilden sich eine eigene Meinung:
______________
Sehr geehrte…

Soeben kam die 2. Mahnung.
Sollten Ihr Unternehmen meine berechtigten Einwände nicht bis zum 10. Februar akzeptieren, gehe ich zum Anwalt.
Außerdem habe ich gestern beschlossen, die Angelegenheit öffentlich zu machen, um andere potentielle Neukunden vor ähnlichen Erfahrungen zu warnen. Sie finden meine Ausführungen schon bei den Suchergebnissen von Google – genauso wie diese Zeilen bald weltweit lesbar sind. Lediglich Ihre Email-Adresse und Kundennummer habe ich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt.
https://www.google.de/search?q=Flexstrom+Ärger+Einsparung
Ich erwarte spätestens zur oben genannten Frist die Bestätigung von Ihnen, dass es zwischen Ihrem Unternehmen und mir keinen Vertrag gibt, weil im Online-Auftrag ein anderer Preis genannt wurde, als er auf der Rechnung und auf der 1. und 2. Mahnung stand.
Die genannten 11% Verzugszinsen und die Mahngebühr in Höhe von 3,50 Euro werde ich nur auf Anraten meines Anwaltes zahlen, wenn alle Instanzen ausgeschöpft sind.
Konrad Rennert