„Im Sommer sind sie doch auch mit dem Faltboot die Eder hinunter gefahren“ sagte ein Kollege am Mittagstisch, „das ist jetzt aber wegen einer neuen Artenschutzverordnung verboten“.
Da war ich doch sehr verwundert, warum sollte das, was wir schon immer gemacht haben auf einmal verboten sein?
In meinem Zweifel an dieser Aussage gab ich die Begriffe „Artenschutzverordnung“ und „Eder“ in die lieb gewonnene Suchmaschine ein und erhielt dann prompt einen Artikel über das angesprochene Thema. Beim Durchlesen dieser Abhandlung kommt einem in den Sinn, dass Erholung suchende Menschen wohl nicht so schutzwürdig wie Waschbären, Reiher und Bisamratten sind. Diesen wird das Verweilen auf oder an der Eder nicht untersagt. Was ist daran verwerflich, wenn wir uns in der Natur erholen? Eine Paddeltour auf der Eder ohne Strafandrohung und bürokratisches Einholen einer Sondererlaubnis gegen 5 Euro Gebühr gehört auch zur Lebensqualität in Nordhessen. Sollen wir den Touristen, die uns besuchen demnächst sagen: „Bitte das Geld hier ausgeben, aber die Natur dürft ihr an schönen Stellen nicht betreten…“