In den ersten Wochen dieses Jahres kamen ein paar hundert Blog-Besucher aus Österreich. Die Analyse-Software meines Providers verteilt diese auf 72 Bezirke.
Ich interessiere mich für meine Besucher. Wenn sich diese nur selten mit Kommentare äußern, so habe ich wenigstens die Möglichkeit die geographische Herkunft von einem Teil der Gäste anzuschauen. Die Hyperlink-Funktion aus Excel liefert automatisch die Webadressen von vielen der genannten Bezirksstädte aus der Statistiktabelle. Die Berechnung der http-Adressen klappte bei einigen Städten (Wien, Graz, Salzburg) gut, weil die Excel-Zelle mit dem Namen der Stadt nur zwischen „https://www.“ und „.at“ verknüpft werden muss und schon hat man mit Hilfe der Hyperlink-Funktion eine Stelle, von wo man mit einem Klick die Website der Stadt erreicht. Ein paar Städte haben Zusatzbezeichnungen, z.B. Linz an der Donau (es gibt ja auch ein Linz am Rhein). In diesen Fällen kann man den Namen der Stadt nicht so einfach aus der Tabelle übernehmen, weil die Leerzeichen und Kommas die Berechnung des Hyperlinks stören. Auch die spezifischen Zeichen (ä, ö, ü, ß) der deutschen Sprache (Wörgl) werden von der Hyperlinkfunktion nicht automatisch übersetzt und müssen daher nachbearbeitet werden.
Bei einigen Orten landete man auf der Seite von Domaingrabbern (Hallein). Diese Geschäftemacher haben die Domainnamen registrieren lassen, bevor die Verwaltungen in Sachen Internet und Marketing aktiv wurden. Pech für diese Städte, weil jetzt unter ihren Namen Reklame angezeigt wird und nicht die Stadtverwaltung mit Fremdenverkehrsamt und Hotelverzeichnis. Die Domaininhaber Geschäftemacher fordern hohe Zahlungen, wenn sie die Domain an die betreffende Stadt abtreten sollen. In Deutschland könnte man ggfs. auf die Herausgabe des Domainnamens klagen, wenn das Domaingrabbing offensichtlich ist.
Ein Beispiel für diese Machenschaften der Domaingrabber aus Österreich: Bewohner oder Besucher der Stadt Hallein werden üblicherweise www.hallein.at angeben und nicht www.hallein.gv.at. Bei der üblichen Eingabe des vermuteten Domainnamens landet man bei Reklameschwachsinn, welcher im Fall Hallein noch nicht einmal ein Impressum hat und wo der Inhaber nur Werbeeinnahmen durch die Klicks verirrter Besucher abstauben will. Das Ganze bewegt sich auf dem Niveau von erlaubtem Spamming. Jeder Klick auf diese Reklame bringt dem Domainbetreiber einige Cent vom Anbieter der Reklame (s. GoogleAdsense und Adwords)