Als Unternehmer muss man an Vieles denken. Vor allem an die bürokratischen Vorschriften und Erlasse, die von unzähligen Parlamenten produziert werden. Europaparlament, Bundestag, Landtag, Kreistag und Gemeindeparlamente und die von ihnen abhängigen Gremien wollen Output erzeugen. Parlamentarier haben ja nichts anderes zu tun, als Gesetze und Regeln zu erlassen, wenn sie nicht gerade zum hundersten Mal über die Gesundheitsreform beraten, sich mit ihren grossen Dienstwagen durchs Land chauffieren lassen oder Untersuchungsausschüsse ins Leben rufen, um damit ihre PR-Arbeit in den Medien und besonders ihren Auftritt bei Sabine Christiansen oder Maybrit Illner zu unterstützen.
Wenn der Datenschutz im Innenministerium nicht so ernst genommen wird, wie wir das der Diskussion um den Lauschangriff auf unsere PC mit Hilfe staatlicher Trojaner entnehmen, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Diese Naivlinge denken, sie könnten mit virtuellen Wanzen die großen Verbrecher schnappen und sie wissen nicht, dass die fähigsten Leute auf diesem Gebiet wahrscheinlich eher auf der anderen Seite oder im Internet-Dschungel arbeiten. Kaum ein kreativer und fähiger Hacker und Programmierer von Schadprogrammen wird für das BKA als Trojaner-Entwickler arbeiten wollen. Er gefällt sich besser als Guerillero im Kampf gegen staatliche Kontrolle und wird daher alles versuchen, BKA-Trojaner öffentlichkeitswirksam zu entlarven und die zuständige Behörde lächerlich zu machen. Dann hat die Welt wenigstens mal wieder etwas über Deutsche Einfaltspinsel und deren Gründlichkeit zu lachen. Vergebt dem Innenminister, denn er weiß nicht über was er redet (frei nach Lukas 23,34) 😉
Dass Datenschutz im öffentlichen Bereich nicht allzu ernst genommen wird, haben wir in Südhessen gesehen, wo Polizeiprotokolle versehentlich im Inter- statt im Intranet gelandet waren, wo sie dann über Monate von jedermann abgerufen werden konnten. Die staatlichen Verantwortlichen sagen „Hoppla das tut uns aber leid“ und werden dann in den Medien mit etwas Spott überzogen aber das war’s denn auch. Solche Fahrlässigkeiten von Beamten wurden noch nie ernsthaft bestraft.
Unternehmen können leider nicht mit soviel Nachsicht und Milde rechnen. 25.000 Euro, d.h. soviel wie das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt, können bei derartigen Missgeschicken schon fällig werden. Ein Unternehmen ab 5 Arbeitnehmern, welches von diesen Arbeiten am Computer erledigen lässt und dabei keinen internen oder externen Datenschutzbeauftragten hat, der sich regelmäßig um die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Unternehmen kümmert, kann abgemahnt werden und mit Strafen rechnen. Wenn es keinen eigenen Datenschutzbeauftragten hat, kann es für einen Bruchteil der Kosten für Steuerberatung einen externen Spezialisten mit der Überwachung des BDSG beauftragen. Geeignete Spezialisten können die IHKs empfehlen. Im Raum Nordhessen hat ein Kollege den Bedarf erkannt und bietet mit seinem Team von Netzwerkspezialisten auch diesen Service sehr preiswert an. Mich hat er auch schon beraten und ich kenne jetzt die noch relativ übersichtliche Gesetzeslage für Kleinstbetriebe und Freiberufler. Wenn Ihr Unternehmen im Umkreis von Kassel bzw. Melsungen liegt, können Sie dort anrufen, um Details zu erfragen. Das ist kostenlos und erspart Ihnen möglicherweise unnachsichtige Bürokraten und Anwälte, die es später nicht mit einem „Hoppla“ bewenden lassen, sondern zur Kasse bitten.
In diesem Zusammenhang sollten auch alle Website-Betreiber nochmals auf die Einhaltung Ihrer Impressumspflichten achten. In Felsberg und Melsungen gibt es beim Impressum noch viele unvollständige oder fehlende Angaben, obwohl sie gesetzlich schon seit langem vorgeschrieben sind.
Auch E-Mails im geschäftlichen Umfeld müssen jetzt um alle Angaben bereichert werden, die auch auf Rechnungen enthalten sind: Sitz des Unternehmens, Geschäftsführer, Handelsregistereintrag usw.