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Rauchverbot und Null-Promillegrenze

Beides gibt es schon – aber leider nicht in Deutschland.
Weil es bei uns in Hessen keinen Schnee gab, waren wir im Erzgebirge. Das ist nur 330 km entfernt und liegt mit seinem höchsten Berg in Tschechien. Alles ist dort vergleichsweise preiswert, aber als Autofahrer muss man auf den Glühwein, das Bier oder den Schnaps nach dem Skifahren verzichten – Das fällt schwer, wenn der halbe Liter Budweiser Bier im Restaurant nur etwas über 1 Euro kostet und Cola teurer ist. Es gilt die Null-Promille Grenze. Dafür darf man aber in den Restaurants rauchen und weil die Zigaretten so billig sind, meinen manche Zeitgenossen, dass sie das auch in Gasträumen tun sollten, obwohl andere, auch die eigenen Kinder, noch am essen sind. Da sollte man konsequenterweise zur Null-Promille-Grenze auch gleich die Null-Nikotin-Grenze einführen, zumindest in Räumen, wo sich Nichtraucher aufhalten könnten, deren Gesundheit durch Rücksichtslosigkeit bedroht ist.
Wenn auf jeder Packung Gesundheitsrisiken stehen, muss man für die Nichtraucher die Gesundheitsgefahren beseitigen, indem man in allen öffentlichen Räumen und in Betrieben mit Publikumsverkehr das Rauchen grundsätzlich verbietet. Wenn die Packungsaufdrucke wissenschaftliche Erkenntnisse beschreiben, kommt eine Duldung der Raucher in allgemein zugänglichen Räumen einer Beihilfe zur Körperverletzung gleich. Italiener und Franzosen haben schon früher als die Deutschen erkannt, dass nur ein Verbot und Strafandrohungen klare Verhältnisse schaffen.

Das ist auch beim Alkohol so. Null Promille führt auch gar nicht erst zu komplizierten Kopfrechenaufgaben an der Theke, wie viele Biere noch nicht zur Überschreitung der erlaubten Promillegrenzwerte führen. Null Promille = Null, d.h. kein Bier, kein Wein, kein Schnaps – da fällt das Rechnen leicht 😉