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Direktive Nr. 40 des Alliierten Kontrollrates

US-Amerikaner und ihre Alliierten haben es mit den Menschenrechtskonventionen und der Rechtsstaatlichkeit nicht immer ernst genommen. Je länger ein Krieg dauert, umso mehr sinkt die Hemmschwelle zur Unmenschlichkeit auf allen Seiten. Die von deutscher Seite begangenen Verbrechen wie der Holocaust sind monströs und gut dokumentiert.
Die Direktive Nr. 40 des Alliierten Kontrollrates verhinderte nach dem Krieg unliebsame Berichterstattung, bei denen die Kriegsgegner Deutschlands schlecht wegkamen. Die Vertreibung aus dem Sudetenland und den Gebieten östlich von Oder und Neiße waren genauso tabu wie die hohen Todeszahlen in Kriegsgefangenenlagern. 1,3 Millionen deutsche Soldaten starben erst, nachdem sie entwaffnet und gefangen genommen waren. Die meisten im Osten, aber auch in den USA kontrollierten Rheinwiesenlagern im Westen starben Tausende. Willkür herrschte. Das Rote Kreuz erhielt dort keinen Zutritt.
Seit elektronische Medien verfügbar sind, wird öfter über Exzesse berichtet. Geübte Praxis ist jedoch weiterhin die Siegerjustiz: Eigene Kriegsverbrechen werden verheimlicht und wer petzt wird schwer bestraft, wie der Fall Bradley Manning zeigt.
Die im besetzten Deutschland geschehenen Verbrechen sind jetzt so lange her, dass endlich offen darüber berichtet werden kann. Im Haus der Geschichte findet man z.B.: Berichte über eine standrechtliche Erschießung einer Mutter im Sommer 1945. Vielleicht war es damals angebracht, die freie Berichterstattung zu verbieten, um sich nicht mit endlosem Aufrechnen zu verzetteln, zu relativieren und von den Naziverbrechen abzulenken. 70 Jahre nach den Ereignissen ist es gut, endlich alle Seiten zu Wort kommen zu lassen.

Der von Dieter Hoppe bereitgestellte Beitrag passt zur begonnenen Vervollständigung der Berichterstattung, die damals wegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit nicht möglich waren: Brief_an_Ulrike