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Elitäre Entrüstung eines ARD-Intendanten

Auf der Website der Tagesschau habe ich gerade von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“ gelesen, weil die Bundesanwaltschaft Telefongespräche von Journalisten abgehört hat, die diese mit mutmaßlichen Linksextremisten geführt haben. Grundlage ist der § 129a „Bildung terroristischer Vereinigungen“.

https://www.tagesschau.de/inland/abhoeraktion2.html

Meine Folgerung daraus: Wenn bei Journalisten keine Abhörmaßnahmen durchgeführt werden dürfen, sollte ich doch den mir mehrfach angebotenen Presseausweis erwerben. Der schützt dann wie eine Impfung vor Lauschangriffen 😉 Mit meinen Veröffentlichungen im Web bin ich bei Presseverbänden aufgefallen und würde damit auch zur Gruppe gehören, die von  Lauschangriffen ausgenommen werden muss. Oder soll die Pressefreiheit etwa nur für ARD-Journalisten und die Elite der Printmedien gelten und nicht für die niedere Bloggerszene, Lokalblattschreiber und Freizeitjournalisten?
Ich dachte bisher “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” (Art.3, Absatz 1 GG ) oder sollte man da jetzt Unterschiede machen. Pfarrer, Anwälte und Ärzte haben auch berechtigtes Interesse, nicht abgehört zu werden. Wenn man aber bei einer Personengruppe anfängt, Sonderregelungen zu treffen, ist das Grundgesetz bald nichts mehr wert.
Wenn man moderne Technik zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten einsetzt, sollte sichergestellt werden, dass gesammelte Daten nicht zum Nachteil unbescholtener Bürger eingesetzt oder langfristig gespeichert werden. Mit allen verfügbaren Mitteln Verbrechen zu bekämpfen ist gut, wenn es eine unabhängige Kontrollinstanz gibt, die den Missbrauch der Daten verhindert. Dabei habe ich vollstes Vertrauen in unser höchstes Verfassungsgericht.
Gerade die Vertreter öffentlich rechtlichen Sender sollten sich nicht über Schnüffelei beschweren, wo sie doch ihre Gebühren von der GEZ eintreiben lassen. Die GEZ schnüffelt permanent, ob nicht ein Schwarzhörer irgendwo im Haus lebt. Da ist mir das Schnüffeln nach schweren Straftaten doch eher ein berechtigtes Interesse 😉

Ein Kommentar

  1. Gedicht für Kai Gniffke und Jobst Plog…

    Journalisten in Deutschland zeigen sich entsetzt darüber, dass die Polizei Journalisten von NDR und Tagesschau auf Grundlage des Anti-Terror-Paragrafen 129a abgehört und die Post an Berliner Zeitungen gefilzt hat. Mein Parteibuch hat bereits …

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