Schon wieder gibt es einen Briefkastenaufbruch in Gensungen. Erst am 11. Juli wurde darüber berichtet: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44149/4650534
Vier Tage später wurde ein weiterer Briefkasten an der Homberger Straße zerstört und offensichtlich von Räubern geleert.
Über das Interesse am Beute machen lässt sich spekulieren: Vielleicht haben Trauernde einen Geldschein zusammen mit einer Beileidsbekundung versendet oder eine Banknote beigepackt, weil das Zeugnis eines Patenkindes oder Enkels honoriert werden sollte. So groß wie beim legendären Postraub in England kann die Beute nicht gewesen sein.
Das Risiko, erwischt zu werden und danach eine harte Strafe zu erhalten ist vergleichsweise klein. Die Verletzung des Briefgeheimnisses wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft: https://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_Briefgeheimnisses
Das französische Recht aus dem Jahre 1742 war da schon wesentlich härter. Z.B. sollten Postbeamte, welche Briefe und Pakete aufgebrochen und die darin enthaltenen Gegenstände zu eigenem Nutzen unterschlagen hatten, die Todesstrafe erleiden. In Deutschland begnügte man sich um 1700 mit dem Stäupen der Gesetzesbrecher und deren anschließender Ausweisung: https://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis https://de.wikipedia.org/wiki/Stäupen. Stäupen würde wahrscheinlich auch heute noch die Verbrecher abschrecken. Es ist aber nicht mehr zeitgemäß.
Vielleicht sollten neue Briefkästen in Zukunft nur noch an Orten angebracht werden, wo es Überwachungskameras gibt. Der Postkasten an der Bundesstraße in Gensungen scheint in diesem Sinn kein sicherer Ort zu sein, um dort Briefe einzuwerfen. Mit einer Brechstange können Gesetzesbrecher in Sekunden an ihre Beute kommen und über die Bundesstraße entkommen, weil niemand auf die durchfahrenden Fahrzeuge achten wird.