NwN: Nie wieder Neckermann-Reisen
vom 14.12.2007
Dass Neckermann schon einmal vom BGH wegen praktizierter Vorgehensweisen und merkwürdiger Klauseln gerügt wurde (Az. VIII ZR 382/04) können wir bei Heise nachlesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67141
Wie Kunden durch irreführende und falsch formulierte Informationen geschädigt werden, habe ich jetzt selbst erfahren: Wir wurden am Ende unseres bei Neckermann gebuchten Herbsturlaubes nicht wie vereinbart am Hotel abgeholt, obwohl wir [...]